Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung versichert die im Vertrag genannten Gebäude, Nebengebäude und Garagen. Sofern separate Gebäude vorhanden sind (z. B. Gartenhütten), bedarf es eines gesonderten Einschlusses. Manchmal ist auch das Zubehör mitversichert.

Folgende Risiken können mittels einer Gebäudeversicherung entweder alleine oder in Kombination abgesichert werden: Brand-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschaden. Weiterhin können noch sogenannte Elementarschäden oder auch beispielsweise Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen (z. B. bei einer Heizungsanlage) mitversichert werden.

Die Gebäudeversicherung wird mit dem sog. gleitenden Neuwertfaktor dynamisiert. D. h. dass die Gebäudeversicherung an der Wertentwicklung des versicherten Gebäudes angepasst wird. Im Regelfall hat der Versicherungsnehmer dafür zu sorgen, dass das zu versichernde Gebäude nicht unterversichert ist und im Schadensfall die Versicherungssumme die Kosten für den Schaden decken kann. Sofern ein Totalschaden bei einer bestehenden Neuwertversicherung bestehen sollte, erhält der Versicherungsnehmer zunächst den Zeitwert des Gebäudes. Sobald nachgewiesen wird, dass das Gebäude wiederaufgebaut wird, wird die Differenz zwischen dem Zeitwert des zerstörten Gebäudes und dem Neuwert ausbezahlt.

Um die jeweilige Höhe der Versicherungsprämie bestimmen zu können, muss man zunächst die Risiken der zu versichernden Gebäude beurteilen. Zur Beurteilung der Risiken der jeweiligen Gebäude wird die Bauartklasse, Art der Dachung, Nutzung und Ausstattung begutachtet. Weiterhin spielt der Ort des Gebäudes eine wichtige Rolle, weil es bei der Leitungswasser-, Sturm- und Elementarversicherung Risikozonen gibt, die für die Höhe der Versicherungsprämie auch ausschlaggebend sind. Ferner kann der genaue Ort bei der Wertermittlung aufgrund regionaler unterschiedlicher Baupreiskostenindizes sehr wichtig für die Prämie von Gebäudeversicherungen sein.

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