Die Privathaftpflicht

Laut Gesetz haftet jeder unbegrenzt für Schäden, die er einer anderen Person zufügt. Eine Privat Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer Unachtsamkeit und sollte darum, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, unbedingt abgeschlossen werden.

Eine Privathaftpflicht Versicherung kann mit unbegrenzter Deckungssumme oder mit einer vereinbarten Höchstabdeckung abgeschlossen werden. Da die Preise sich zwischen diesen beiden Vertrags-Varianten nur geringfügig unterscheiden, ist die unbegrenzte Deckungssumme vorzuziehen. Ein Selbstbehalt wird von einigen Gesellschaften angeboten, wobei diese Vertragskomponente mit einer Reduzierung der Versicherungs-Prämie belohnt wird. Allerdings sind die Prämien in der Privathaftpflicht ohnehin eher niedrig, sodass sich der Abschluss eines Vertrages ohne Selbstbehalt anbietet.

Die Privathaftpflicht leistet weltweit. Nicht versichert sind jedoch Schäden, welche der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursacht hat. Für diese kann eine gesonderte Berufshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden. Während Kleintiere mitversichert sind, muss das Risiko der Tierhaltung bei Hunden und Pferden über spezielle Tierversicherungen gesondert versichert werden.

Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen sind grundsätzlich nicht im Haftungskatalog der Privathaftpflicht enthalten, jedoch besteht bei einigen Versicherungsgesellschaften Versicherungsschutz für Schäden, welche in der Mietwohnung verursacht wurden. In anderen Fällen kann dieses Risiko gegen einen geringen Prämien-Zuschlag zusätzlich versichert werden.

Kinder sind, solgange sie sich in der Ausbildung befinden, über ihre Eltern in der Privathaftpflichtversicherung versichert. Nicht nur Ehepaare, sondern auch unverheiratet zusammen lebende Paare können über einen gemeinsamen Vertrag versichert werden. In diesem Fall sind Schäden, die sie einander zufügen, nicht abgedeckt, während bei einer Wohngemeinschaft, in der jede Person über einen eigenen Vertrag verfügt, am Eigentum von Mitbewohnern verursachte Schäden durch die Privathaftpflicht übernommen werden.

Bei ungerechtfertigen Ansprüchen übernimmt die Privathaftpflicht Versicherung das Prozessrisiko, um diese abzuwehren.

Dieser Beitrag wurde unter Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort