Wer in Deutschland als Selbstständiger oder Freiberufler tätig ist, ist nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Auch Angestellte, deren Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (und die sonst die freiwillige Krankenversicherung in der GKV nutzen), können sich privat versichern. In diesen Fällen muss eine Private Krankenkasse gefunden werden, die die Versicherung übernimmt und die im Krankheitsfall die Kosten für die Arztbehandlung sowie die Medikamente und notwendigen Heilmittel übernimmt.
Anders als zum Beispiel die AOK Krankenversicherung bietet eine private Krankenkasse für Sie als Versicherten verschiedene Möglichkeiten. So können Sie zum einen die Vollversicherung wählen, bei der die gesamten Krankheitskosten, ob ambulant oder stationär, abgedeckt sind. Teilversicherungen hingegen gewähren nur einen verminderten Versicherungsschutz, diese Versicherungsform ist vor allem für Beamte interessant, die eine Beihilfe ihres Dienstherren beanspruchen können.
Auch wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung z.B. bei der DAK Krankenkasse pflichtversichert sind, können Sie die Private Krankenkasse nutzen, und zwar in Form einer Zusatzversicherung. Diese deckt dann die Lücken der gesetzlichen Kassen, beispielsweise im Bereich der Sehhilfen wie weiche oder harte Kontaktlinsen oder ggf. auch für multifokale Kontaktlinsen.
Die Private Krankenkasse ist ein freies Wirtschaftsunternehmen. Daher ist sie auch darauf bedacht, Gewinne zu erzielen. Der Beitrag wird hier daher nicht aufgrund Ihres Einkommens berechnet, sondern maßgeblich sind hier Ihr Alter sowie Ihr Geschlecht. Auch der Gesundheitszustand, der im Antrag abgefragt wird, kann einen Ausschlag für die Prämie geben, denn mitunter müssen Menschen mit einer Vorerkrankung Aufschläge bezahlen. Die Private Krankenkasse hat sogar das Recht, einen Antrag abzulehnen. Lediglich die Absicherung der medizinischen Grundversorgung darf nicht verwehrt werden.
Die Vorteile der Privaten Krankenkasse liegen vor allem in der Übernahme sämtlicher Krankheitskosten, selbst die Behandlung von Heilpraktikern ist meist eingeschlossen. Weiterhin entfällt für Versicherte die Bezahlung der Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal, auch Zuzahlungen für Medikamente müssen nicht geleistet werden. Auch die Ärzte bevorzugen grundsätzlich Privatpatienten, da sie für diese kein Budget einhalten müssen und zum Teil sogar höhere Abrechnungen erstellen können.