Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist Teil unseres Sozialsicherungssystems und seit 2007 Pflicht für jeden Bürger in Deutschland. Durch die Krankenversicherung bekommt der Bürger bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft die vereinbarten Leistungen.

Es gibt zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme. Das sind die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Privaten Krankenversicherungen (PKV).

Arbeiter und Angestellte, die im Jahr weniger als 48150 € verdienen (gilt für 2008) müssen sich bei einer GKV versichern. Alle anderen Bürger können ihre Krankenversicherung frei wählen.

Für alle Kassenpatienten werden die Leistungen der Krankenversicherung in einem Leistungskatalog festgelegt. In der Regel ist es Grundversorgung mit teilweisen Zuzahlungen. Was nicht im Katalog enthalten ist (teuerer Zahnersatz), ist nicht versichert. Der Kassenpatient muss es selbst bezahlen, oder er schließt zusätzliche private Krankenversicherungen als Zusatz ab. Versicherte Leistungen der GKV werden direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet.

Der Versicherungsbeitrag der GKV wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 43200 € (2008) prozentual vom Bruttoverdienst erhoben. Etwa 50 % davon zahlt der Arbeitgeber.

Das System der PKV ist ganz anders aufgebaut. Hier bestimmt der Privatpatient, welche Leistungen er bei der Krankenversicherung versichern möchte.
Die Beitragshöhe richtet sich nach den gewünschten Leistungen, dem Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers und den Versicherungsbedingungen der Anbieter von Krankenversicherungen. Zu jedem Antrag muss ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Gesundheitliche Probleme werden entweder von den Leistungen ausgeschlossen, oder der Beitrag wird höher.

Durch unterschiedliche Bewertungen und Tarife kann der Beitrag bei gleichen Voraussetzungen bei jeder Krankenversicherung unterschiedlich hoch sein. Vor dem Abschluss sollten möglichst viele PKV verglichen werden, um den günstigsten Anbieter einer Krankenversicherung zu ermitteln.

Im Leistungsfall erfolgt die Abrechnung immer zwischen Arzt oder Krankenhaus und dem Privatpatienten. Dieser reicht dann die Kosten an seine Krankenversicherung weiter und erhält, je nach vereinbarten Leistungen, diese erstattet.

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