Rentenversicherungen – viele Produkte und Formen buhlen um die Gunst der Verdiener von heute

Dass die private Altersvorsorge immer wichtiger wird, ist hinlänglich bekannt. Eine klassische Möglichkeit, Kapital für Ihr Alter aufzubauen, sind private Rentenversicherungen. Bei diesen Produkten wird während der Ansparphase Kapital aufgebaut, welches später im Alter entweder als monatliche Rentenzahlung oder als einmaliger Geldbetrag zur Verfügung steht.

Wenn Sie sich für Rentenversicherungen interessieren, haben Sie grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten für einen Abschluss. Dies sind zum einen die klassischen Rentenversicherungen, die mit einem garantierten Zins ausgestattet sind. Mit diesen Policen können Sie die Ablaufleistung im Alter bereits berechnen (garantierte Auszahlungssumme), lediglich die von der Versicherung gewährten Überschussanteile bleiben unsicher. Durch den garantierten Zins von derzeit 2,25-2,75% p.a. sowie den Überschüssen ergibt sich bei diesen Rentenversicherungen eine durchschnittliche Renditen von 4-5% p.a.

Eine weitere Möglichkeit bieten Ihnen fondsgebundene Rentenversicherungen. Wie der Name schon erkennen lässt, wird Ihr Geld hier nicht verzinslich angespart, sondern Sie sparen in Investmentfonds. Dies hat den Vorteil, dass Ihre Rendite deutlich höher sein kann (meist zwischen 6-9% p.a.), wodurch auch die Auszahlungssumme bzw. die spätere Rente steigt. Sie sollten jedoch beachten, dass fondsgebundene Rentenversicherungen keine garantierten Auszahlungssummen aufweisen. Kann also der von Ihnen gewählte Investmentfonds nicht die gewünschte Rendite erwirtschaften, sind unter Umständen auch Verluste möglich. Bei einem Anlagezeitraum von mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten sind diese Risiken jedoch relativ gering.

Rentenversicherungen können zudem im Rahmen der geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup-Rente) abgeschlossen werden. Je nach Fördermöglichkeit gewährt der Staat in diesen Fällen Zulagen bzw. Sie können Ihre Beiträge im Rahmen der Einkommenssteuerberechnung als Sonderausgaben absetzen. Durch diese steuerliche Besonderheit sind die späteren Rentenzahlungen jedoch mit dem dann geltenden Steuersatz steuerpflichtig, auch ist die Kapitalwahl ausgeschlossen.

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