Krankenkassenvergleich – sparen kann so schwer sein…

Jeder Bürger in Deutschland muss seit 2007 eine Krankenversicherung besitzen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten seine richtige Krankenversicherung zu wählen. Eine begrenzte Auswahl haben Arbeitnehmer und Angestellte, die einen Jahresbruttoverdienst von unter 48150 € (2008) haben. Dieser Personenkreis kann beim Krankenkassenvergleich nur zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wählen. Durch den einheitlichen Leistungskatalog sind die Versorgungsleistungen bei allen GKV in etwa gleich. Unterschiede gibt es noch bei der Beitragshöhe. Sie liegt zwischen 11 % und 16 % vom Bruttoverdienst, bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 43200 €. Beim Krankenkassenvergleich der GKV muss der Versicherungsnehmer beachten, dass er bei einem geplanten Wechsel die Kündigungsfrist einhalten muss. Bei jeder Beitragserhöhung gilt Sonderkündigungsrecht.

Ab 2009 plant die Bundesregierung Veränderungen. Danach sollen die gut wirtschaftenden Kassen über Umlagen andere Krankenkassen mit unterstützen. Insgesamt würde das zu einer Erhöhung und Angleichung der Beiträge führen, so dass dann ein Krankenkassenvergleich zwischen den GKV fast sinnlos würde.

Sehr wichtig ist der Krankenkassenvergleich bei den Privaten Krankenversicherungen (PKV). Hier richten sich die Beiträge nach den Versicherungsleistungen, dem Eintrittsalter und Geschlecht des Versicherungsnehmers, den Altersrückstellungen, die der Versicherer vornimmt und den jeweiligen Versicherungsbedingungen und Tarifen. Bei gleichen Leistungen und sonstigen Voraussetzungen kann der Versicherungsnehmer über den Krankenkassenvergleich beim Beitrag erhebliche Unterschiede feststellen.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für einen Krankenkassenvergleich. Ein sehr bequemer und umfangreicher Vergleich der Krankenkassen kann ohne fremde Beeinflussung im Internet erfolgen. In der entsprechenden Tabelle “Krankenkassenvergleich” gibt der Interessent seine Daten ein und sofort sind die PKV aufgelistet und der günstigste Anbieter kann ausgewählt werden.

Kassenpatienten können sich über Krankenzusatzversicherungen zusätzlich privat versichern. Hier gelten beim Krankenkassenvergleich die gleichen Regeln wie für Privatpatienten.

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