Die Arbeitslosenversicherung gehört zur Sozialversicherung und sie sichert dem erwerbslosen Person in der Zeit der Arbeitsuche das Einkommen. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg ist der Träger der Arbeitslosenversicherung.
Jeder Arbeitnehmer, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sind in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Pflegepersonen, Selbstständige und Arbeitnehmer, die nicht in der EU beschäftigt sind, können sich unter gewissen Voraussetzungen in der “Freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit” versichern lassen.
Hauptsächlich finanzieren die Versicherungsbeiträge die Bezüge der Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte des Beitragssatzes. Seit dem 01.01.2008 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 3,3 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts.
Seit 2008 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern 5.300,00 Euro und in den neuen Bundesländern 4.500,00 Euro. Wer mehr als diese Beitragsbemessungsgrenze im Monat verdient, zahlt lediglich einen Beitrag in Höhe von 3,3 % von 5.300,00 Euro bzw. 4.500,00 Euro, weil ab dieser Beitragsbemessungsgrenze der abzuführende Beitrag nicht mehr steigt.
Versicherungsfremde Ausgaben, die an die Bundesagentur für Arbeit übergeben worden sind und finanziert werden müssen, unterstützt der Bund mit einem Bundeszuschuss.
In erster Linie werden die Leistungen an solche Personengruppen gezahlt, die sich entsprechend an den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Um die Leistungen zu erhalten, müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise erhält der Arbeitnehmer Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung in folgenden Fällen: Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld), Förderung der Berufsausbildung und Weiterbildung (aber nicht für ein MBA-Studium), Kurzarbeitergeld, Unterstützung der Beratung und Vermittlung.
Der Arbeitgeber kann ebenfalls Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung z. B. in folgenden Fällen beziehen: Zuschüsse bei Einstellungen, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz usw.
Der Träger kann beispielsweise Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten.