Die Urlaubszeit ist in der Regel die schönste Zeit des Jahres, auf die sich die ganze Familie freut. In den meisten Fällen wird eine Reise frühzeitig gebucht, um womöglich Frühbucherrabatte ausnutzen zu können, die ein Reiseveranstalter seinen Kunden offeriert. Doch leider kann kein Mensch in die Zukunft sehen. Eine plötzlich vor Reisebeginn auftretende schwere Krankheit kann Sie oder die ganze Familie reiseunfähig machen, so dass Sie gezwungen sind, die gebuchte Urlaubsreise zu stornieren. Ohne eine vorher abgeschlossene Reiserücktrittversicherung müssen Sie aber dennoch für die Stornogebühren aufkommen, die der Reiseveranstalten Ihnen in Rechnung stellt und die bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen können.
Eine Reiserücktrittversicherung erstattet Ihnen diese Kosten. Allerdings müssen Sie einen schwerwiegenden Grund haben, um eine bereits gebuchte Reise abzusagen. Dies muss nicht immer eine schwere Erkrankung oder ein Unfall sein. Als Reiserücktrittsgründe werden auch Schäden am Eigentum problemlos anerkannt. Dies können zum Beispiel schwerwiegende Schäden nach einer Überschwemmung, einem Feuer oder Einbruch sein. Sollten Sie unerwartet Ihren Arbeitsplatz bei einer betriebsbedingten Kündigung verlieren, würde auch in diesem Fall eine Reiserücktrittversicherung greifen. Gleiches gilt für eine Schwangerschaft und einen Todesfall.
Bei manchen Reisen empfiehlt sich vor Reisebeginn eine Schutzimpfung. Stellt sich widererwartend eine Impfunverträglichkeit heraus, würde auch hier eine Reiserücktrittversicherung die anfallenden Gebühren für eine Reisestornierung übernehmen. Eine Reiserücktrittversicherung kann sogar nach Reisebeginn noch in Kraft treten, sofern aus schwerwiegenden Gründen ein Reiseabbruch notwendig erscheint.
Eine Reiserücktrittversicherung greift allerdings nicht bei höherer Gewalt, also zum Beispiel bei Krieg oder Naturkatastrophen im Urlaubsland. In diesen Fällen zeigen sich allerdings auch die Reiseveranstalter kulant und präsentieren den Kunden Reisealternativen.
Wollen Sie die ganze Familie über eine Reiserücktrittversicherung absichern, müssen Sie entsprechende Familienversicherungen abschließen. Ansonsten ist die Reiserücktrittversicherung nur auf den Versicherungsnehmer beschränkt.
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