Reiseversicherungen – nicht alles braucht man wirklich
Die Reiseversicherung kann als Oberbegriff für mehrere Versicherungen verwendet werden, die Sie für Ihre Reise optional abschließen können.
Zum Einen gibt es bei der Reiseversicherung die am bekanntesten und am häufigsten abgeschlossene Auslands-Krankenversicherung, die für in Deutschland gesetzlich Krankenversicherte besonders dann empfehlenswert ist, wenn sie in solche Ländern reisen, die außerhalb der EU liegen bzw. nicht in solche Ländern reisen, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.
Der gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland ist nur in den Ländern der EU, in den Mittelmeeranrainerstaaten und in solchen Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, krankenversichert.
Wenn der gesetzlich Krankenversicherte keine Auslandskrankenversicherung abschließt und außerhalb der Länder, in denen er gesetzlich krankenversichert ist (z. B. EU), reist, so muss er alle Medikamente und Behandlungskosten selber tragen.
Privat Krankenversicherten sollten in bestimmten Fällen auch eine Auslands-Krankenversicherung abschließen, z.B. sofern die Krankenversicherung nicht den Rücktransport übernimmt, denn in diesem Falle können mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Ferner sollten privat versicherte Beamten ebenfalls eine Auslands-Krankenversicherung abschließen, denn die Beihilfe bezahlt lediglich die Kosten für medizinische Leistungen, die in Deutschland erstattet werden können. Einen Krankenrücktransport wird nicht übernommen.
Zum Anderen gehört die Reiserücktrittsversicherung auch zur Reiseversicherung, die dann in Kraft tritt, wenn der Reisende seine Reise aufgrund von einem schweren Unfall, gesundheitlichen Umständen, Todesfall oder Schwangerschaft nicht antreten kann. Wenn man keine Reiserücktrittsversicherung hat, muss der Reisende beispielsweise die Gesamtkosten der Reise oder die Stornogebühr bezahlen.
Die Reiseabbruchversicherung und -gepäckversicherung gehören ebenfalls zur Reiseversicherung.
Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn man den Urlaub z. B. aus unvorhersehbaren Gründen oder Krankheit abbrechen muss. Somit erstattet der Reiseversicherer bzw. die Reiseabbruchversicherung den jeweiligen Wert des Resturlaubs.
Die Reisegepäckversicherung erstattet die finanziellen Kosten, wenn das Reisegepäck gestohlen, beschädigt oder zerstört wird. Bei normalen günstigen Sachen von H&M ist der Verlust von T-Shirts & Co sicher noch finanziell zu verschmerzen. Wenn man den Koffer allerdings mit Klamotten angesagter Marken wie Dolce & Gabbana, Gucci oder auch weniger bekannter, aber dennoch angesagter Labels wie Cipo & Baxx auf seiner Reise mitführt, möchte vielleicht doch für eine finanzielle Entschädigung vorsorgen, falls es einmal zu einem Totalverlust des im Urlaub mitgeführten Gepäcks kommt. Genau dafür kann eine Reisegepäckversicherung sinnvoll sein.
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